Weiterbildung​

Qualitätssicherung

Weiterbildung

für Psychosoziale Prozessbegleiter*innen

RWH ist ein gemeinnütziger Verein und bildet seit 2005 Fachkräfte zur Psychosozialen Prozessbegleiterin bzw. zum -begleiter aus. Zwischenzeitlich gibt es bundesweit knapp 180 Personen, die die Weiterbildung durchlaufen haben. Sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Prozessbegleitung gemäß § 406g StPO und arbeiten nach den bundeseinheitlichen Mindeststandards für die psychosoziale Prozessbegleitung, die die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25./26. Juni 2014 (JuMiKo) beschlossen hat.

RWH hat ein diesem gesetzlichen Leitbild entsprechendes Curriculum entwickelt. Da erfahrene und zur weiteren Mitarbeit bereite Referentinnen und Referenten zur Verfügung stehen, bietet RWH die Durchführung einer Weiterbildungsstaffel an, um dem zusätzlichen Bedarf an qualifizierten Prozessbegleiterinnen und -begleitern nach Einführung des gesetzlichen Anspruchs gerecht zu werden.

Eine solche Weiterbildungsstaffel kann für eine Landesjustizverwaltung, aber auch in Kooperation mehrerer Landesjustizverwaltungen mit RWH durchgeführt werden.

Die Weiterbildungsstaffel umfasst

Die Weiterbildungsstaffel erfüllt die Voraus­setzungen für eine Anerkennung der Teilnehmenden als Psychosoziale Prozessbegleitung nach § 2 PsychPbG in Verbindung mit den jeweiligen Bestimmungen der Länder.

In jedem der sechs Blockseminare sind jeweils drei bis fünf Referierende – darunter immer aktive Psychosoziale Prozessbegleiterinnen – tätig und grundsätzlich dauerhaft anwesend. Als Referierende stehen ausschließlich in der Praxis langjährig erfahrene Fachleute, Experten und Expertinnen zur Verfügung, die bundesweit und international zu den im Curriculum genannten Themen auf wissenschaftlich aktuellem Lehrniveau arbeiten. 

Viele der Referie­renden haben bereits an den früheren Weiterbildungen mitgewirkt. Darüber hinaus gibt es eine Weiterbildungsleitung, die während aller Module anwesend ist und sich um die inhaltliche und organisatorische Kontinuität kümmert.

RWH hat in Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, PräventSozial und dem Land Baden-Württemberg 2016 und 2017/2018 und mit der Bayerischen Landesjustizverwaltung in 2016/2017 und 2019 jeweils eine solche Weiterbildungsstaffel durchgeführt und konnte rund 80 Personen zertifizieren.

Weitere Informationen

Einzelheiten zu den Inhalten der Weiterbildung finden Sie in den folgenden Downloads:


Informationen für die Justizverwaltungen
Prozessbegleitung: Fragen und Antworten
Die Module

Interesse?

Qualitätssicherung

Das Gesetz zur Psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren ist ein Meilensein im Opferschutz. Es stellt Verletzten schwerer Straftaten zum ersten Mal eine qualifizierte psychosoziale Begleitung vor, während und nach dem Strafverfahren zur Seite. Gesetzlich verbrieft war zuvor lediglich die Möglichkeit, als Nebenkläger oder Nebenklägerin eine juristische Begleitung durch eine Anwältin oder einen Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Die bundesgesetzlichen Regelungen zur Psychosozialen Prozessbegleitung sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Sie werden ergänzt durch Vorgaben der Länder, die vor allem die Anerkennung der Psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter regeln.

Rechte und Pflichten einer solchen Prozessbegleitung müssen genau definiert werden und professionelles Verhalten der Begleitpersonen ist von zentraler Bedeutung – darüber bestand bereits während der Vorbereitung auf das Gesetzgebungsverfahren Einigkeit. Die daran Beteiligten wollten damit der Bedeutung des Strafverfahrens und dem verfassungsmäßigen Recht der Beschuldigten auf ein faires Verfahren sowie einer funktionierenden Rechtspflege Rechnung tragen.

Die Justizministerkonferenz hat daher Mindeststandards der Psychosozialen Prozessbegleitung erarbeitet und im Sommer 2014 vorgelegt. Diese Mindeststandards enthalten das, was nach dem damaligen Erkenntnisstand aus Sicht der Justiz unter anderem in Bezug auf Qualifikation, Leistungen, Standards und Grundsätze für eine fachlich hochwertige Prozessbegleitung im Strafverfahren erforderlich gewesen ist.

Diese Mindeststandards sind die Grundlage für die gesetzlichen Regelungen zur Qualifikation der Begleitpersonen, zu den Arbeitsinhalten und Grundsätzen. Mit den Standards und mit bundeseinheitlichen Regelungen zur Vergütung der Psychosozialen Prozessbegleitung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Angebote in ganz Deutschland weitgehend einheitlich und qualitativ hochwertig sind.

Die ersten Jahre seit der Einführung der Psychosozialen Prozessbegleitung zeigen aber zweierlei: Je nach Bundesland wird Verletzten im Strafverfahren unterschiedlich häufig eine solche Begleitung beigeordnet. Und bereits jetzt gibt es erkennbare inhaltliche und strukturelle Unterschiede zwischen den Ländern.

RECHT WÜRDE HELFEN widmet sich darum ganz besonders einer bundesweiten Sicherung der Qualität der Psychosozialen Prozessbegleitung.

Zu unseren Forderungen gehört eine bundesweite Evaluation der Psychosozialen Prozessbegleitung. Basierend auf den Ergebnissen der Evaluation sollten die Mindeststandards der Justizministerkonferenz überprüft und ggf. angepasst werden. Auf ihrer Grundlage könnten Rechte und Pflichten der Begleitpersonen im Sinne eines Berufsrechts definiert und für verbindlich erklärt werden. Außerdem wäre es wünschenswert, dass alle Bundesländer Psychosoziale Prozessbegleiter*innen auch nach ihrer Anerkennung zu regelmäßigen fachspezifischen Fortbildungen verpflichten.

In einem Offenen Brief an Christine Lambrecht, seinerzeit Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, hat RWH gefordert, die Qualität der Psychosozialen Prozessbegleitung durch Evaluation, eine Verpflichtung zur Fortbildung und eine Informationsoffensive zu sichern.

Jährliche Vernetzungstreffen
Psychosozialer Prozessbegleiter*innen

Zur Sicherung der Qualität der Psychosozialen Prozessbegleitung hat RWH seit 2007 regelmäßig einmal im Jahr ein nationales Vernetzungstreffen zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten veranstaltet. Seit 2017 wird das Vernetzungstreffen vom Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. (BPP) organisiert und durchgeführt.

Die Vernetzungstreffen dienen dazu: