Was ist
RECHT WÜRDE HELFEN?

Recht und Würde von verletzten Zeugen und Zeuginnen in Strafprozessen in den Mittelpunkt zu stellen – das ist oberstes Ziel des Instituts für Opferschutz im Strafverfahren RECHT WÜRDE HELFEN.

Schirmherrin ist Brigitte Zypries, die frühere Bundesministerin der Justiz.

"Hauptbelastungszeuginnen und -zeugen tragen im doppelten Wortsinn die Hauptbelastung des Verfahrens. Sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche sind in der Vergangenheit schon Objekt der Bedürfnisse von Erwachsenen geworden. Sie dürfen nicht wieder für Wünsche und Ziele anderer missbraucht werden."

Jutta Lossen
Rechtsanwältin

Darum bilden wir Psychosoziale Prozessbegleiter und Prozessbegleiterinnen (RWH) aus.

Denn wenn Kinder und Jugendliche, Frauen oder Männer Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt werden, sind sie oft schwer traumatisiert. Wenn sie als Zeug*innen bei der Polizei oder vor Gericht aussagen müssen, belastet sie das zusätzlich. Einerseits kehren Angst, Scham und quälende Erinnerungen zurück. Andererseits steht ihre Aussage auf dem Prüfstand und entscheidet über das Schicksal des oder der Angeklagten. Das kann Schuldgefühle verursachen. 

In dieser Situation sollten alle Verfahrensbeteiligten besonders schonend mit Opferzeuginnen und Opferzeugen umgehen. Denn wie sie Missbrauch oder Misshandlungen verarbeiten, hängt entscheidend davon ab, wie ihnen im Strafverfahren begegnet wird. Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen, die dafür sensibilisiert sind, setzen opferschonende Richtlinien um. In vielen Fällen jedoch konzentrieren die Prozessbeteiligten sich in erster Linie auf den Tathergang und eine Verurteilung – ungewollt achten sie dann weniger auf das Wohlergehen der Betroffenen als auf den oder die Täter*innen.

Hier will RECHT WÜRDE HELFEN Abhilfe schaffen. Psychosoziale Prozessbegleiter und Prozessbegleiterinnen (RWH) arbeiten für dieses Ziel. (Lesen Sie mehr unter Prozessbegleitung.)

Eine lange Geschichte

Wir sind nicht die ersten, die sich dieses Ziel setzen. Seit es Beratungseinrichtungen für Frauen und Kinder gibt, die Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt geworden sind, haben Unterstützer*innen die Verletzten oft auch zu Gerichtsprozessen begleitet – zunächst vielfach im Rahmen einer Selbsthilfegruppe und ehrenamtlich. Kooperation zwischen Beratungsstellen und Polizei und Justiz zugunsten der Opfer gab es so gut wie gar nicht. Seit diesen Anfängen sind Jahrzehnte vergangen, vielerorts haben die Beteiligten begonnen, sich fortzubilden und zu kooperieren.

Getragen vom Wunsch nach Professionalisierung und interdisziplinärer Zusammenarbeit haben bundesweit renommierte Expertinnen und Experten aus Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Psychologie, Anwaltschaft und Sozialpädagogik 2002 das Lehrbuch „Opferschutz im Strafverfahren“ verfasst. (Die dritte, überarbeitete Auflage erschien 2017.) Im Mai 2004 haben sie das Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. RECHT WÜRDE HELFEN gegründet. Ziel des Vereins: Opferzeug*innen ein juristisches Verfahren zu erleichtern und dafür eine fachlich qualifizierte Prozessbegleitung bundesweit zu etablieren.

Seit Herbst 2005 bildet RECHT WÜRDE HELFEN Prozessbegleiter*innen aus. Der Schwerpunkt lag viele Jahre auf der Unterstützung Kinder und Jugendlicher, und die dafür geschulten Fachkräfte hat RWH als Sozialpädagogische Prozessbegleiter*innen zertifiziert. Die Weiterbildung hat sich seitdem sukzessive geöffnet für die Begleitung auch Erwachsener, vor allem für Opfer von Menschenhandel und Menschen mit Beeinträchtigungen. Seit 2009 hat sich auch die Bezeichnung geändert: Das Institut bildet jetzt Psychosoziale Prozessbegleiter und Prozessbegleiterinnen (RWH) aus – mit denselben hohen Standards, die seit Beginn unsere Arbeit ausmachen. Mit Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren hat RWH vier weitere Weiterbildungen in Kooperation mit Baden-Württemberg und Bayern durchgeführt, die wie die fünf vorherigen Weiterbildungen staatlich anerkannt wurden. Damit können alle rund 180 Personen, die die Weiterbildungen bei RWH abgeschlossen haben, als Psychosoziale Prozessbegleiter*innen in den verschiedenen Bundesländern anerkannt werden.

Der Verein RECHT WÜRDE HELFEN ist gemeinnützig und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Mitglieder und Vorstand arbeiten ehrenamtlich.

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Psychosoziale Prozessbegleiter*innen